Im Wesentlichen haben Betriebsfeuerwehren Aufgaben des vorbeugenden Brand- und Katastrophenschutzes, sowie die Abwehr akuter Gefahren im Betrieb, insbesondere bei Bränden, Gasaustritten, Unfällen, Störfällen und sonstigen Notständen, mit dem Ziel organisierte Abwehrmaßnahmen zum Schutz der Personen und Betriebsanlagen wahrzunehmen und bei Umweltgefährdungen unverzüglich geeignete Abwehrmaßnahmen einzuleiten und durchzuführen.
1. Vorbeugender Schutz:
- Beratung der Unternehmensführung bei der Planung und Errichtung von Neu- und Umbauten z.B. Brandabschnittsbildung, Brandmeldeanlagen, Brandschutzeinrichtungen
Planung der Feuerwehrauffahrtszonen, Gestaltung und Ausführung der Fluchtwege
- Sicherung der Bereitstellung der Löschwasserversorgung und Sonderlöschmittel
2. Betrieblicher Brandschutz:
- Ausarbeitung einer Brandschutzordnung
- Erstellung von Brandschutzplänen
- Ausarbeitung von Alarmplänen
- Bereithalten von Gefahrgut-Unterlagen
- Sicherstellung der steten Einsatzbereitschaft von Mannschaft, Gerät und Ausrüstung
- Vorbereitete Maßnahmen zur Sicherung von raschen und geordneten Einsatzabläufen
- Regelung der Zusammenarbeit mit betriebsfremden Einsatzkräften
- Unterweisung der Betriebsangehörigen über das Verhalten im Brandfall
- Aus- und Fortbildung in der Handhabung von Mitteln der Löschhilfe (Feuerlöscher)
- Unterweisung in der Handhabung von ortsfesten Brandschutzeinrichtungen
- Brandschutzeigenkontrolle
- Regelmäßige Kontrolle der Brandsicherheit
- Überprüfung der Funktionsfähigkeit vorhandener Brandschutzeinrichtungen
- Freigabe und Überwachung von brandgefährlichen Arbeiten
- Stellung von Brandwachen bei Veranstaltungen im Wirkungsbereich
- Festlegung der ausreichenden und geeigneten Bereitstellung von Geräten (Löschhilfe)
- Überprüfung und Wartung der im Betrieb befindlichen Geräte der ersten und erweiterten Löschhilfe
- Überprüfung der Brandmelde- und Alarmanlagen
- Überprüfung der ortsfesten Löschanlagen
- Überprüfung der Steigleitungen
3. Einsatztätigkeiten:
Menschenrettung
- Durchführung der Menschenrettung in akuten Gefahrensituationen im Betrieb
- Veranlassen der Evakuierung von gefährlichen Bereichen
- Befreiung von Personen aus Notlagen
Abwehrender Brandschutz
- Rasche und gezielte Brandbekämpfung mit der Zielsetzung das Schadensausmaß zu minimieren
- Mitarbeit bei der Brandursachenermittlung
Technische Hilfeleistung
- Hilfeleistungen bei Störungen um den weiteren Betriebsablauf zu ermöglichen
- Begrenzung des Schadensausmaßes bei unvorhergesehenen Ereignissen (Unwettern)
- Beseitigung erkannter Gefahren zur Verhinderung von Personengefährdungen und Sachschäden
- Absicherung von Gefahrenstellen
- Abwehrmaßnahmen bei Störfällen zur Schadensbegrenzung und Minderung der Umweltgefährdung
- Hilfeleistung bei Betriebs- und Verkehrsunfällen
Einsatzleitung
- Dem Kommandanten der Betriebsfeuerwehr obliegt die Führung bei Einsätzen
- auch dann wenn gemeinsame Einsätze mit Betriebsabteilungen durchzuführen sind
- Hilfeleistung außerhalb von Betrieben im Rahmen der Möglichkeiten
4. Ausbildung und Übungstätigkeit:
- Erstellung von Ausbildungs- und Übungsprogrammen
- Ausbildung an Fahrzeugen, Geräten und Brandschutzeinrichtungen
- Unterweisung über den richtigen Einsatz der vorhandenen Löschmittel
- Taktische Schulung nach betrieblichen Erfordernissen
- Vermittlung von Orts- und Gefahrenkenntnissen
5. Allgemein:
- Mitwirkung bei der Erhaltung und Wartung von Einrichtungen und Gerätschaften
- Wahrnehmung und Förderung der allgemeinen Standesinteressen der Mitglieder der BTF
- Mitwirkung bei den der Betriebsfeuerwehr gesetzlich bzw. vertraglich übertragenen Aufgaben
- Pflege der zur Erhaltung der Einsatzfähigkeit erforderlichen Gemeinschaft
6. Wirkungsbereich:
- Die Betriebsfeuerwehr hat die örtliche Feuer- und Katastrophenpolizei für
- a.) die gesamten Liegenschaften im Eigentum der Böhler Edelstahl GmbH & Co KG,insbesondere das Betriebsgelände
- b.) die Betriebsgelände der Firmen: Böhler Schweißtechnik, Böhler Schmiedetechnik, Hotel Böhlerstern, Böhlerit GmbH, Obersteirischer Feinguß, Bodycote GmbH
- c.) eine Hilfeleistung bei Brand- und Katastrophenfällen außerhalb der unter Punkt a.) und b.) , angeführten Betriebsgelände zu besorgen
Die für den Einsatz und für Übungen erforderlichen Baulichkeiten, Einrichtungen, Geräte und sonstigen Gegenstände sind für die Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Betriebsfeuerwehr vom Unternehmen jederzeit bereitzuhalten.